Suizidassistenz

Rechtlicher Rahmen

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben Teil der deutschen Rechtsordnung. Dieses umfasst auch die Möglichkeit, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzung für eine zulässige Suizidassistenz ist eine freiverantwortliche Entscheidung. 

Diese liegt insbesondere vor, wenn:

  • Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben ist 
  • kein äußerer Druck besteht 
  • der Entschluss wohlüberlegt und von gewisser Dauer ist 
  • Alternativen bekannt und erwogen wurden 

Zudem muss die sogenannte Tatherrschaft – also die letztliche Kontrolle über den entscheidenden Handlungsschritt – bei der betroffenen Person selbst liegen.


 

Ablauf der Begleitung

  1. Kontaktaufnahme (telefonisch oder per E-Mail) 
  2. Zusendung eines strukturierten Fragebogens 
  3. Schriftlicher Antrag 
  4. Sorgfältige Prüfung Ihres Anliegens 
  5. Persönliches Gespräch – auf Wunsch gemeinsam mit Angehörigen 
  6. Beratung und Entscheidungsfindung 
  7. Bei anhaltendem, freiverantwortlichem Sterbewunsch: Suizidassistenz im rechtlichen Rahmen 

Kosten

Die Begleitung eines assistierten Suizids ist mit erheblichem Aufwand verbunden, da stets eine sorgfältige und individuelle Prüfung erforderlich ist. Bei Sterbehilfeorganisationen liegen die Kosten häufig bei 4.000 Euro oder mehr.

AESAM arbeitet ohne umfangreiche Verwaltungsstrukturen. Dadurch können wir flexibler gestalten:


Ein Teil der Kosten kann über die Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, und ein Teil kann – nach individueller Absprache – auch als Spende an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl erfolgen.

Unsere Grundsätze

Unsere Arbeit orientiert sich an klaren ethischen und professionellen Leitlinien:

  • Achtung der Selbstbestimmung 
  • Sorgfältige individuelle Prüfung 
  • Transparenz im Vorgehen 
  • Einbeziehung von Angehörigen, sofern gewünscht 
  • Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen 
  • Orientierung an medizinischen und ethischen Standards
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