Warum muss ich die Infusion selbst aufdrehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgelegt, dass man sich Hilfe zum Suizid holen darf, aber selbst die Tatherrschaft innehaben muss, also den entscheidenden letzten Schritt selbst durchführen muss. Sonst würde sich der Sterbehelfer strafbar machen, es wäre dann Tötung auf Verlangen.

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