Dürfen Ärzte überhaupt Sterbehilfe leisten?

Ja, inzwischen kann jeder Arzt/Ärztin selbst entscheiden, ob er/sie Suizidassistenz leisten will. Ein generelles Verbot gibt es nicht mehr, die Berufsordnung für Ärzte wurde entsprechend geändert. Verboten ist aber nach wie vor die Tötung auf Verlangen, das bedeutet, dass keine Spritze vom Arzt/Ärztin verabreicht werden darf, sondern nur das Medikament bereitgestellt werden kann.

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