Habe ich als Angehöriger juristische Probleme zu befürchten?
Auch wenn Sie bei dem assistierten Suizid anwesend sind, sind Sie ja nicht in das Geschehen involviert. Es kann allerdings sein, dass die Kripo Sie als Zeugen/Zeugin befragt. Eine unterlassene Hilfeleistung aus einer Garantenpflicht heraus kann Ihnen (und uns) nicht vorgeworfen werden, da uns die sterbewillige Person schriftlich davon befreit hat.
