Warum muss ich vorab einen Fragebogen ausfüllen?
Damit der ass. Suizid straffrei ist, müssen etliche Kriterien erfüllt sein.
Als erste und wichtigste Voraussetzung hat das Bundesverfassungsgericht die Prüfung des freien Willens der sterbewilligen Person genannt, also muss die Urteilsfähigkeit geprüft und psychische Erkrankungen ausgeschlossen werden.
Außerdem muss der Sterbewunsch mit den Werten der sterbewilligen Person übereinstimmen, die sich aus dem Lebenslauf ableiten lassen.
